Von einem Untermietvertrag spricht man dann, wenn ein (Haupt-)Mieter als Vermieter (oder auch der Eigentümer) einen Teil der von ihm gemieteten Wohnung an einen anderen Mieter untervermietet.
Ein regulärer Mietvertrag kann für ein solchen Mietverhältniss aus vielen Gründen nicht als Vertragsgrundlage verwendet werden, erforderlich ist ein Untermietvertrag, denn ein regulärer Mietvertrag enthält keine Regelungen zur Mitbenutzung von Bad, Toilette, Küche oder Flur und anderen Räumen zur gemeinsamen Benutzung. Untermietverträge werden häufig unterschätzt. Tatsächlich ist dieser Typ eines Mietvertrages juristisch aber komplexer, da die Nutzungsrechte an einem Wohnraum vom Eigentümer übder den Hauptmieter an den Untermieter weitergegeben werden.Der Eigentümer/Vermieter ist zwar nicht unmittelbar Partei des Mietvertrags, dennoch sind seine Rechte zu Berücksichtigen. Wir bieten je nach dem Verwendungszweck verschiedene Typen von Untermietverträgen an: Untermietvertrag für möblierte Räume, Untermietvertrag für unmöblierte Räume, befristeter Untermietvertrag, Untermietvertrag englisch (sublease).
Von einem Gewerbeuntermietvertrag spricht man, wenn statt Wohnraum Flächen oder Räume innerhalb eines Gesamtobjekts zur ausschließlichen gewerblichen Nutzung vermietet werden.
Bei einem Zwischenmietvertrag handelt es sich wiederrum um einen besonderen Fall der Untermiete (Zwischnmiete ist befristet).
Bei der Zimmermiete ist entweder ein Untermietvertrag oder ein Mietvertrag, der speziell auf die befristete Vermietung von Zimmern zugeschnitten ist, erfordrlich. Der Untermietvertrag kann ebenso die der Zwischenmietvertrag oder ein Zimmermietvertrag zeitlich befristet werden.
Von einer Zimmervermietung spricht man, wenn der Eigentümer einer Wohnung diese nicht als Ganzes sondern die einzelnen Zimmer der Wohnung jeweils an unterschiedliche Mieter vermietet. Jeder Mieter ist dann Hauptmieter (=Vertrag unmittelbar mit dem Eigentümer/Vermieter). Ist der Vermieter von Zimmern selbst nur (Haupt-)mieter handelt es sich wiederrum um einen speziellen Fall der Untervermietung.
Onlinemietvertrag bietet für jede Fallkonstellation einen geigneten Musteruntermietvertrag und neben Gewerbeuntermietverträgen auch den speziellen Zwischenmietvertrag an.