Mietvertrag, Klauseln, Urteile & Vermietungspraxis, ein Ratgeber für VermieterStichwortverzeichnis » anzeigen |
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Trotz Flächenabweichung keine MietminderungEs geschieht oft unbewusst und ohne böse Absicht, bringt aber in der Regel erhebliche Nachteile: Der Vermieter macht im Mietvertrag Angaben zur Wohnungsgröße, die sich bei genauerer Betrachtung als falsch herausstellen. Wurde die Wohnungsgröße seit der Fertigstellung noch nie konkret von einem Fachmann nachgemessen, so gibt es nicht selten Messfehler. Diese bewirken nach der Rechtsprechung des BGH dann eine Berechtigung des Mieters zu einer entsprechenden Mietminderung, wenn die angegebenen Größe um mehr als 10% von der tatsächlichen Größe abweicht, denn schließlich ist die Wohnungsgröße ein entscheidender Faktor. Vorsichtige Vermieter verzichten daher im Mietvertrag auf konkrete Angaben zur Wohnungsgröße ganz, was möglich ist, denn eine Verpflichtung zur Angabe der Wohnungsgröße gibt es nicht. Allerdings wird eine Angabe zur Wohnungsgröße meist für die Verteilung der Betriebskosten benötigt. Der BGH (Urteil v. 10. Nov. 2010 – VIII ZR 306/09) hat nun einen Weg aufgezeigt, der es ermöglicht, die Probleme zu vermeiden, wenn man sich nicht ganz sicher ist, wie groß die Wohnung wirklich ist: Im Mietvertrag muss dann deutlich bestimmt sein, dass die Angaben zur Wohnungsgröße wegen möglicher Messfehler nicht der Festlegung des Mietgegenstand dienen und sich der räumliche Umfang der Wohnung allein aus den Angaben zu den vermieteten Räumen ergibt. Der BGH hat in diesem Fall auch bei einer erheblichen Abweichung (>10%) keine Mietminderung zugelassen. Diese Rechtsprechung ist in Mietverträgen von Onlinemietvertrag ab der Auflage 2011 konkret berücksichtigt. Auch die früheren Ausgaben von Mietverträgen enthalten aber eine Klausel zur Wohnfläche, die eine Mietminderung des Mieters wegen Flächenabweichung nicht zulässt. Weitere Artikel zum Thema Wohnfläche: Folgen falscher Angaben (und schlechter Klauseln) im Mietvertrag Mietraumfläche (unbestimmter Begriff) Redaktionelle Bearbeitung 18.11. 2010 |
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