Mietvertrag, Klauseln, Urteile & Vermietungspraxis, ein Ratgeber für VermieterStichwortverzeichnis » anzeigen |
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| Ein Fall aus der Vermietungspraxis | |
Mietvertrag, Betriebskosten & Praxis: Probleme mit den Kosten für die Bejagung von Wildkaninchen |
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Anfrage eines Vermieters (Originaltext) : Guten Tag Herr Neuhäuser, |
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Antwort: Der Mieter ist generell nur dazu verpflichtet Betriebskosten zu bezahlen, soweit dies in seinem Mietvertrag vereinbart ist. Im Mietvertrag können entweder die einzelnen Kostenarten aufgeführt werden (das ist in älteren Mietverträgen häufig der Fall) oder durch eine generelle Verweisung auf die BetrKV. Die Bejagung von Kaninchen könnte zu den Kosten der Ungezieferbekämpfung (§ 2 Nr. 9 BetrKV) gerechnet werden. Dann müsste man Wildkaninchen als "Ungeziefer" einstufen. Da diese Kosten auch regelmäßig anfallen und es sich um keine Kosten der Verwaltung oder Instandsetzung handelt, können die Kosten meines Erachtens aber auch als "sonstige Bteriebskosten" (§ 2Nr. 17 BetrKV) eingestuft werden und dann auf die Mieter umgelegt werden – sofern – wie vorstehend erwähnt – der Mieter gemäß Mietvertrag verpflichtet ist, überhaupt Betriebskosten oder explizit Ksten für die Ungezieferbekämpfung zu tragen. Ass.jur. Wirtschaftsanwalt H. Neuhäuser - Spezialist für Mietvertragsrecht |
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