Mietvertrag, Klauseln, Urteile & Vermietungspraxis, ein Ratgeber für Vermieter

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Ein Fall aus der Vermietungspraxis

Mietvertrag & Praxis: Nutzung der Gemeinschaftswaschküche

Anfrage eines Mieters (Originaltext) :

Guten Tag Herr Neuhäuser,

Darf mein Vermieter, ohne Ankündigung und Erläuterung, die Nutzung der Gemeinschaftswaschküche von 6-21 Uhr reduzieren und an Sonn-und Feiertagen untersagen? Es war bis dahin jederzeit möglich und die Vermieter wurden durch einen Aushang an der Waschküchentür informiert.

Antwort:

Zunächst einmal müssen Sie Ihren Mietvertrag und die Hausordnung (sofern wirksam vereinbart) prüfen, ob es dort irgendwelche Reglungen gibt. Wenn dies der Fall ist, dann gelten diese Regeln und der Vermieter kann sie nicht einseitig (ohne Zustimmung des Mieters bzw. bei Hausordnung aller Mieter) ändern.

Wenn es im Mietvertrag & Hausordnung keine Regeln gibt, so muss man davon ausgehen, dass der Vermieter Regelungen treffen kann soweit diese nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung von Mietern führen und zur Aufrechterhaltung des Hausfriedens notwendig sind. Also insbesondere, wenn andere Mieter durch die Benutzung der Waschküche zu bestimmten Zeiten gestört werden.

Ass.jur. Wirtschaftsanwalt H. Neuhäuser - Spezialist für Mietvertragsrecht

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