Mietvertrag, Klauseln, Urteile & Vermietungspraxis, ein Ratgeber für VermieterStichwortverzeichnis » anzeigen |
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| Ein Fall aus der Vermietungspraxis | |
Mietvertrag & Praxis: Nutzung der Gemeinschaftswaschküche |
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Anfrage eines Mieters (Originaltext) : Guten Tag Herr Neuhäuser, |
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Antwort: Zunächst einmal müssen Sie Ihren Mietvertrag und die Hausordnung (sofern wirksam vereinbart) prüfen, ob es dort irgendwelche Reglungen gibt. Wenn dies der Fall ist, dann gelten diese Regeln und der Vermieter kann sie nicht einseitig (ohne Zustimmung des Mieters bzw. bei Hausordnung aller Mieter) ändern. Wenn es im Mietvertrag & Hausordnung keine Regeln gibt, so muss man davon ausgehen, dass der Vermieter Regelungen treffen kann soweit diese nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung von Mietern führen und zur Aufrechterhaltung des Hausfriedens notwendig sind. Also insbesondere, wenn andere Mieter durch die Benutzung der Waschküche zu bestimmten Zeiten gestört werden. Ass.jur. Wirtschaftsanwalt H. Neuhäuser - Spezialist für Mietvertragsrecht |
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