Mietvertrag, Klauseln, Urteile & Vermietungspraxis, ein Ratgeber für VermieterStichwortverzeichnis » anzeigen |
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Teppichbodengrundreinigung bei Auszug (vereinbart im Mietvertrag)Die Verpflichtung des Mieters im Mietvertrag zur Teppichboden-Grundreinigung beim AuszugDie Mieterin eines Bekleidungsgeschäftes (Gewerbemietvertrag) mit rund 4000m² Nutzfläche war nach der im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen dazu verpflichtet, Instandhaltungen und Instandsetzungen sowie die Schönheitsreparaturen im Inneren des Mietobjekts selbst auf eigene Kosten durchzuführen. Trotz einer entsprechenden Aufforderung des Vermieters nach Beendigung des 10-Jahres-Vertrags war die Mieterin aber weder dazu bereit, den Teppichboden zu erneuern noch eine Grundreinigung vorzunehmen. Redaktionelle Bearbeitung 18.05.2009 |
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