Mietvertrag, Klauseln, Urteile & Vermietungspraxis, ein Ratgeber für VermieterStichwortverzeichnis » anzeigen |
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| Ein Fall aus der Vermietungspraxis | |
Mietvertrag, Übergabeprotokoll & Praxis: Probleme mit einem rostigen Heizkörper |
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Anfrage eines Mieters (Originaltext) : Guten Tag , wir haben unsere Mietwohnung gekündigt,und sollen jetzt einen Badheizkörper ersetzen da er rostet. Wir haben 4 jahre in der Wohnung gewohnt. Der Heizkörper hängt nicht neben dem WC. Sind wir verpflichtet die Kosten zu übernehmen? |
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Antwort: Ich nehme an, dass Sie gemäß Mietvertrag zur Durchführung von Renovierungen verpflichtet sind. Dann müssen Sie in jedem Fall die Rostspuren restlos beseitigen, den Heizkörper aber nicht austauschen. Anders verhält es sich dann, wenn durch unsachgemäße Benutzung bzw. Obhutspflichtverletzung ein Schaden (=Rost) am Heizkörper entstanden ist, der sich – anders als durch einen Austausch des Gerätes – nicht beseitigen lässt. Der Vermieter kann den Heizkörper austauschen. In diesem Fall wäre der Vermieter aber unter dem Gesichtspunkt „alt für neu“ verpflichtet, anteilige Kosten zu tragen. Wenn der Heizkörper Urinspritzer oder sehr viel Wasser bzw. Lauge abbekommen hat, und deshalb gerostet ist, dann könnte eine Obhutspflichtverletzung vorliegen, wenn man von einer Verpflichtung, aggressive Stoffe vom Heizkörper abzutrocknen, ausgeht. Das müsste man in konkreten Fall näher untersuchen, die Frage ist dann mehr eine technisch (woher kommt der Rost?) Ass.jur. Wirtschaftsanwalt H. Neuhäuser - Spezialist für Mietvertragsrecht |
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