Mietvertrag, Klauseln, Urteile & Vermietungspraxis, ein Ratgeber für VermieterStichwortverzeichnis » anzeigen |
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Wertlose Klauseln im Mietvertrag. Salavtorische Klausel hilft nichtWertlose Klauseln in einem MietvertragDer Grundsatz, dass man sich an das, was im Mietvertrag schwarz auf weiß geschrieben steht, auch halten muss, gilt nur noch eingeschränkt. Selbst im gewerblichen Bereich bekommt die Vertragsfreiheit immer mehr und größere Löcher, denn nicht die Vertragspartner sondern zunehmend die Gerichte bestimmen darüber, welche Rechte sich aus einer vertraglichen Abmachung ergeben und welche nicht. Eine Umdeutung oder Auslegung der unwirksamen Klausel durch das Gericht kommt selbst dann nicht in Betracht, wenn der Vertrag eine sog. salvatorische Klausel enthält. In einer salvatorischen Klausel vereinbaren die Parteien, dass eine unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung ersetzt werden soll, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis möglichst nahe kommt. Der BGH hält vielmehr am sog. „Verbot der geltungserhaltenden Reduktion“ fest. Im Klartext bedeutet dies, dass eine in einem Mietvertrag als unwirksam erkannte Klausel komplett wegfällt und nur durch eine ev. bestehende gesetzliche Regelung ersetzt werden kann. Unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit erscheint dies sinnvoll, für die Betroffenen können sich im Einzelfall aber wirtschaftlich schwerwiegende Folgen ergeben. Enthält eine Mietvertrag eine salavtorische Klausel, so zeigt dies lediglich, dass der Autor des Mietvertrags sich nicht eingehend mit der Materie beschäftigt hat. Die Klausel ist unwirksam und völlig wirkungslos. Redaktionelle Bearbeitung 18.05.2009 |
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