Mietvertrag, Klauseln, Urteile & Vermietungspraxis, ein Ratgeber für Vermieter

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Gericht ordnet sofortige Wohnungsräumung an.

Eine mehrköpfige Familie (Mieter einer 2,5-Zimmer-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus) setzte sich nicht nur über sämtliche Anstands- und Benimmregeln hinweg, besonders der Ehemann und die beiden „halbstarken“ Söhne demonstrierten darüber hinaus ihre Gewaltbereitschaft bei jeder sich bietenden Gelegenheit. Wiederholt mussten deshalb Mitbewohner die Polizei zur Hilfe rufen, in der Wohnung wurden auch Drogen und Waffen gefunden.

Natürlich kündigte die Vermieterin den Mietvertrag fristlos, aber zunächst nur mit dem Ergebnis, dass die Mieter nun Mitarbeitern einer beauftragten Sicherheitsfirma damit drohten sie „platt zu machen“ und dann auch noch rein „zufällig“ ein Stuhl vom Balkon der Mieter fiel, als Beauftragte der Sicherheitsfirma daran vorbei liefen.

In dieser Situation entschloss sich die Vermieterin dann dazu, eine einstweilige Räumungsverfügung beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Wegen der Gefahr der Obdachlosigkeit der Mieter lässt der Gesetzgeber die einstweilige Anordnung einer Wohnungsräumung im Rahmen eines Eilverfahrens u.a. nur dann zu, wenn eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben anderer besteht, die durch die Räumungsverfügung abgewendet werden kann. Im vorliegenden, vom Amtsgericht Hamburg (Beschl. V. 22.06.2010 – 40 Ac 273/10) entschiedenen Fall, wurde die sofortige vorläufige Räumung der Wohnung angeordnet und auch sofort am nächsten Tag vom Gerichtsvollzieher vollzogen.

Ass.jur. Wirtschaftsanwalt H. Neuhäuser - Spezialist für Mietvertragsrecht

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