Mietvertrag, Klauseln, Urteile & Vermietungspraxis, ein Ratgeber für Vermieter

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Ein Fall aus der Vermietungspraxis

Mietvertrag, Entschädigung für eine wertlos gewordene Pergola

Anfrage eines Mieters (Originaltext) :

Mieter-Einbauten: Mit Genehmigung des Vermieters wurde vor einigen Jahren eine hochwertige Pergula auf dem Balkon angebracht. Jetzt wurde das Haus wärmeisoliert und die Pergula kann nicht mehr installiert werden (Ausmaße sind zu groß, Gewicht zu schwer etc.). Ein Umbau der alten Pergula ist teurer als der Erwerb einer neuen \"Billigvariante\". Welche Verpflichtungen hat der Vermieter? Muss er für Ersatz sorgen und diesen installieren? Darf er dabei auf die \"Billigvariante\" zurückgreifen? Welche Kosten bleiben am Mieter hängen?

Antwort:

Ich fürchte, ich muss Sie hier enttäuschen.

Ich gehe davon aus, dass Ihr Vermieter damals beim Einbau einfach „ja“ gesagt hat, aber es eben keine weiteren Vereinbarungen über den Einbau gibt. Ein eigenes Interesse des Vermieters am Einbau der Pergola (wenn es das Geld des Vermieters gekostet hätte) kann ihm somit nicht unterstellt werden, und das schließt ev. mögliche Aufwandsersatzansprüche aus.

In diesem Fall haben Sie keinerlei Ansprüche. Es ist genau wie bei einem Auszug aus der Wohnung auch. Der Mieter hat das Recht Einrichtungen wegzunehmen (§ 539 Abs2 BGB), eine Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung besteht nur dann, wenn der Vermieter eine Einrichtung des Mieters übernehmen möchte ( § 552 BGB). Ich sehe auf Grund der Rechtslage auch keinen Ansatzpunkt dafür, dem Vermieter hier aus dem Grundsatz von „Treu und Glauben“ auf Basis des Mietverhältnisses Pflichten hinsichtlich von Mietereinbauten aufzuerlegen. Das Risiko, dass seine Einbauten durch Baumaßnahmen des Vermieters „wertlos“ werden, trägt der Mieter.

Ich empfehle Ihnen, mit dem Vermieter wegen des Ersatzes der Pergola auf der Basis von „good will“ zu verhandeln.

Ass.jur. Wirtschaftsanwalt H. Neuhäuser - Spezialist für Mietvertragsrecht

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