Mietvertrag, Klauseln, Urteile & Vermietungspraxis, ein Ratgeber für VermieterStichwortverzeichnis » anzeigen |
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Schweigen bedeutet keine Zustimmung zur MieterhöhungSchweigen ist keine Zustimmung: Eine Stuttgarter Wohnungsbaugesellschaft hatte in den Jahren 2007 und 2010 die Miete eines Mieters wie vorgeschrieben in Textform erhöht und anschließend auch vom Bankkonto des Mieter eingezogen. Vermutlich aus Unkenntnis hat der Mieter dazu immer geschwiegen und auch den Abbuchungen nicht widersprochen. Jetzt muss der Vermieter alle Mieterhöhungen zurück zahlen. Das LG Stuttgart (Urteil v. 26.10. 13 S 41/11) erteilte dem Vermieter eine sprichwörtliche „Klatsche“: Dem gewerblichen Vermieter sollte das Mietrecht hinlänglich bekannt sein, so das Gericht in der Urteilsbegründung, dennoch habe man trotz fehlender Zustimmung des Mieters die erhöhte Miete unter Missbrauch der Einziehungsermächtigung vom Konto des Mieters einfach abgebucht. Ass.jur. Wirtschaftsanwalt H. Neuhäuser (11.Dez.2011) - Spezialist für Mietvertragsrecht |
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