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Die Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarf.

Eigenbedarf oder nicht? Urteil (BGH vom 27. Januar 2010 – VIII ZR 159/09)

Nur wenn er ein ›› berechtigtes ‹‹ Interesse an der Kündigung seiner Wohnung hat, kann der Vermieter die Kündigung eines Mietvertrags über eine Wohnung aussprechen um sie zu räumen. Damit will der Gesetzgeber Mieter vor willkürlichen Kündigungen schützen. Rechtsgrundlage ist § 573 BGB, dieser lautet:


§ 573 BGB - Ordentliche Kündigung des Vermieters (Ausschnitt):

(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.

(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn

1. …

2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder …


Den – aus Sicht der Vermieter gesehen – ausufernden Mietschutz hat der BGH in seinem jüngsten Urteil nun ein weiteres Stück zurückgenommen. Fest stand ein berechtigtes Interesse des Vermieters bisher nur dann, wenn er die Räume als Wohnung für sich selbst, seine Kinder oder Geschwister benötigte. Allein sie zählten zum (engeren) Kreis der Familienangehören und rechtfertigten ohne weiteres die Annahme eines berechtigten Interesses an einer Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarf.

Bei weitläufiger Verwandten muss zusätzlich eine besonders enge Beziehung der Verwandtschaft mit dem Vermieter bestehen, ansonsten liegt kein besonderes Interesse im Sinne des Mietrechts an einer Eigenbedarfskündigung vor. Das galt bisher auch für die den Nichten und Vettern des Vermieters. Der Bundesgerichtshof ist jetzt anderer Meinung: Nicht nur Geschwister, sondern auch deren Kinder seien noch so eng mit dem Vermieter verwandt, dass es bei einer Eigenbedarfskündigung nicht darauf ankomme, ob im Einzelfall eine besondere persönliche Beziehung oder soziale Bindung zum Vermieter bestehe. Es genügt also zukünftig hier der bloße Verwandtschaftsgrad um eine Eigenbedarfskündigung eines Mietvertrages zur rechtfertigen.

Redaktionelle Bearbeitung 05.02.2010
Ass.jur. Wirtschaftsanwalt H. Neuhäuser - Anwalt für Mietvertragsrecht

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