Eine völlig andere Art eines Mietvertrags ist erforderlich wenn man bewegliche Sachen vermietet. Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um eine besondere Art eines Mietvertrags, denn hier wird dem Mieter in der Regel nach Ablauf einer bestimmten Mietzeit das Recht zum käuflichen Erwerb der gemieteten Sache eingeräumt.
Die Anforderungen, die an einen Mietvertrag für bewegliche Sachen gestellt werden sind sehr unterschiedlich, je nachdem um welche Sache es sich handelt.
Wir bieten einen Mustermietvertrag für die Vermietung von Fahrzeugen (Autos) (PKW/Lieferwagen/LKW/Wohnmobile) an (Fahrzeugmietvertrag). Der Mietvertrag enthält zugleich ein Abnahme- und Übergabeprotokoll, unbedingt notwendig bei jeder Autovermietung. Für die Vermietung von Wohnmobilen oder Reisemobilen und Wohnwagen gibt es einen besonderen Mietvertrag, das solche Fahrzeuge über eine Umfangreiche Ausstattung verfügen, die entscheidend ist.
Andere bewegliche Sachen als Fahrzeuge benötigen (abgesehen von Baumaschinen mit Verbrennungsmotor) außer elektrischem Strom keine Betriebsstoffe. Ein Mietvertrag oder Maschinenmietvertrag hat in der Regel eine kurze Laufzeit. Wichtig ist, dass der Mieter die gemieteten Sachen pünktlich wieder zurückbringt. Unsere Mietverträge nehmen darauf Rücksicht und sind speziell für den jeweiligen Zweck und den Gegenstand der Vermietung optimiert.