Bei Gewerbemietverträgen oder einem Mietvertrag für die gewerbliche Nutzung gelten in Deutschland andere gesetztliche Regelungen als für Wohnraummietverträge:
Es gibt keinen Mieterschutz d.h. alle Komponenten des sozialen Mietrechts fehlen. Dennoch ist man bei der Gestaltung eines Gewerbemietvertrags nicht völlig frei. Auch bei einem Gewerbemietvertrag können darin enthaltene Bestimmungen zu einer unzumutbaren Belastung des Mieters führen, so dass eine Regelung unwirksam ist.
Beim Gewerbemietvertrag muss besonders das zu vermietenden Objekt berücksichtigt werden. Onlinemietvertrag hat für viele verschiedene Objekttypen jeweils spezielle Gewerbemietverträge entwickelt. So gibt es einen speziellen Gewerbemietvertrag beispielsweise für:
Läden/Shop, Praxes, Gaststätten, Locations. Jedes Mietobjekt stellt besondere Anforderungen an den Gewerbemietvertrag. Ein Mietvertrag für eine Praxis (mit Publikumsverkehr) muss zwingend andere Regelungen enthalten wie eine Gewerbemietvertrag für ein Ladengeschäft.
Es gibt auch Untermietverträge für Gewerbe (Gewerbeuntermietvertrag). Gewerbemietverträge für (Praxis-) Gemeinschaften und vieles mehr. Spezielle Abnahmeprotokolle und Übergabeprotokolle runden das Angebot an Formularmietverträgen für die gewerbliche Nutzung eines Objektes ab.
Jeder Gewerbemietvertrag enthält Bestimmungen über die Laufzeit sowie die Möglichkeit, dem Mieter Optionen für die Verlängerung eines Gewerbemietverhältnisses einzuräumen.
Wir haben über dreißig verschiedene rechtssichere Muster-Gewerbemietverträge im Angebot.
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