Vertragsabschlussprotokoll, was ist das?

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Vorformulierte Mietverträge dürfen keine Regelungen enthalten, die zu einer „Benachteiligung“ der Mieter im Sinne der gesetzlichen Vorschriften über die Vertragsgestaltung führen. Solche Regelungen sind unwirksam.

Für individuell vor Vertragsabschluss mit dem Mieter ausgehandelte Regelungen gilt dies nicht. Es gilt Vertragsfreiheit. Nur zwingende gesetzliche Normen sind nicht „verhandelbar“ und es können keine Vereinbarungen, die die Grenze der Sittenwidrigkeit überschreiten, getroffen werden.

Beispiele für solche Vereinbarungen sind: Kündigungsverzicht beidseitig länger als 4 Jahre, absolutes Rauchverbot oder besondere Renovierungs- oder Obhutspflichten des Mieters usw.

Das Protokoll muss aber individuelle echte Verhandlungen über einen bestimmten Vertragsgegenstand dokumentieren, ansonsten ist es wertlos. Zeugen sollten die Verhandlungen (ohne Details) bestätigen können. Keinesfalls sollte dem Mieter ein fertiges Protokoll lediglich zur Unterschrift vorgelegt werden! Individuelle Vereinbarungen neben einem Formularmietvertrag wurden vom BGH anerkannt (zuletzt Urteil v. 10. Nov. 2010 – VIII ZR 306/09).

Ass. jur Neuhäuser, Anwalt für Mietvertragsrecht.

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Abrechnungen

beko1beko2

Betriebskostenabrechnungen Typ beko1.74 + beko2.76

  • Automatische Abrechnung und Umlage aller "kalten" Betriebskosten (ohne Heizkosten) auf den Mieter.
  • Abrechnung beliebig vieler Mieter und Einheiten, Periode frei wählbar.
  • Auch für die Abrechnung von Eigentumswohnungen geeignet.
  • Kostenumlage nach Wohn/Nutzfläche entsprechend dem gesetzlichen Regelfall (§ 556a BGB).
  • Viele Freifelder für individuelle Kostenpositionen
  • Abrechnung von verschiedenen Kostenpositionen ohne Umlage (100%) bei Eigentumswohnungen.
  • Ohne Heizungskosten
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Typ beko1: ohne Abrechnung des individuellen Wasserverbrauchs und individueller Müllentsorgungskosten.

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Typ beko2: mit Abrechnung des individuellen Wasserverbrauchs und individueller Müllentsorgungskosten - nach Verbrauch, Wohn/Nutzfläche oder Nutzeranzahl. Daher auch für Altbauten ohne Wasserzähler geeignet.

Betriebskosten - aktuell

BGHUrteile des BGH und anderer Gerichte zum Betriebskosten-Recht:
Inhaltsverzeichnis

Aktualisierung 06. Okt 2011

Nach 12 Monaten "geht" nichts mehr. - BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 – VIII ZR 185/09 ...lesen

Zugang der Betriebskostenabrechnung
BGH, Urteil vom 28.04.2010 - VIII ZR 263/09
Bei Mietermehrheit reicht es zur Inanspruchnahme eines Mieters aus, wenn die Abrechnung diesem Mieter zugegangen ist. Mehr zur Abrechnungsfrist und zum Zugang ...lesen

Umlage von Gartenpflegekosten
Urteil des AG Potsdam vom 01.07.2009 - 23 C 457/08 WM 9/2009.
Bei der Kronenpflege an einem Nußbaum handelt es sich um eine Maßnahme der Instandsetzung und damit nicht um umlagefähige Betriebskosten. Die Kosten für das Schneiden und Ausästen von Bäume gehören aber grundsätzlich zu den umlagefähigen Betriebskosten (=Gartepflegekosten).

Aufzugskosten
BGH, Urteil vom 08.04.2009 - VII ZR 128/08.
Wenn einzelne Mieter von der Benutzung des Aufzuges ausgeschlossen sind, dürfen anfallenden Kosten auch nicht auf diese Mieter umgelegt werden. Mieter, deren Wohnungen nicht durch den Aufzug erschlossen werden, dürfen nicht mit Kosten belastet werden.

Betriebskostenvereinbarung im Mietvertrag
BGH, Urteil vom 08.04.2009 - VII ZR 128/08.
Urteil des AG Binden vom 16.03.2009 - 21 C 194/08 WM8/2009.
Zusätzliche Zahlungen (zur Miete) schuldet der Mieter nur dann, wenn diese vertraglich vereinbart sind. Durch Bezugnahme auf die Betriebskostenverordnung § 27 II. kann jedoch (auch nach der Rechtsprechung des BGH) eine Vollumlage aller Betriebskosten mit Ausnahme "sonstiger Kosten" erzielt werden. Die Formulierung im Mietvertrag muss aber eindeutig sein.

Einwurf-Einschreiben Risiko für Vermieter
Urteil des AG Köln v. 16.Juli. 2008
Für den rechtzeitigen Zugang der Betriebskostenabrechnung trägt der Vermieter die Beweislast. Geht die Abrechnung dem Mieter nicht rechtzeitig zu, oder kann dies im Falle eines Bestreitens nicht nachgewiesen werden, gehen Nachzahlungsansprüche verloren. Mehr dazu....

Ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung
BGH - Urteil vom 28. Mai 2008
Nach der Rechtsprechung des BGH (siehe Urteil vom 09.April 2008 weiter unten) kann der Vermieter nur dann Betriebs- und Heizkosten nachfordern, wenn fristgemäß eine formall ordnungsgemäßige Abrechnung erteilt wurde. In diesem Urteil nimmt der BGH jetzt dazu Stellung, ob eine Abrechnung auch dann "ordnungsgemäß" ist, wenn sich darin auffällige Schwankungen im Vergleich zu anderen Abrechnungszeiträumen zeigen. Mehr dazu...

Betriebskostenabrechnung nach dem Abflussprinzip
BGH - Urteile v. 20. Februar 2008 Bislang war im Mietrecht nicht eindeutig geklärt, ob der Vermieter von Wohnraum den Mieter in der jährlichen Betriebskostenabrechnung nur mit den Verbräuchen belasten darf, die in dem Abrechnungsjahr tatsächlich angefallen waren (sog. Leistungs- oder Zeitabgrenzungsprinzip), oder mit denjenigen, die im Abrechnungsjahr bezahlt wurden (sog. Abflussprinzip). Der BGH hat sich jetzt in zwei Urteilen vom 20. Februar 2008 im Grundsatz für die Abrechnung nach dem Abflussprinzip entschieden. Mehr dazu....

Hoher Aufwand bei Kostenumlage nach Personenzahl
BGH - Urteil vom 23.01.2008 – VIII ZR 82/07
Eine Umlage von Betriebskosten nach Kopfzahl setzt nach diesem neuen Urteil des BGH voraus, dass der Vermieter – für bestimmte Stichtage – die tatsächliche Belegung der einzelnen Wohnung feststellt. Ein Rückgriff auf das Einwohnermelderegister genügt danach nicht. Mehr dazu...

Nachforderung von Betriebskosten
BGH, Urteil vom 09. April 2008 – VIII ZR 84/07
Vermieter können Betriebskosten nur nachfordern, wenn dem Mieter vor Ablauf der 1-Jahres Abrechnungsfrist eine formell ordnungsmäßige Abrechnung erteilt worden ist. Dies gilt auch denn, wenn der Mieter zuvor erklärt hat, er sei dazu bereit, die Nachforderung zu begleichen. Keine Nachforderung bei unverständlicher Abrechnung. mehr dazu

Betriebskostenrecht - Nutzerwechselgebühr
BGH, Urteil vom 14.11.2007 - VIII ZR 19/07
Wer die Kosten für eine Zwischenablesung (z.B. beim Auszug eines Mieter) zu tragen hat, war bisher rechtlich umstritten. Der BGH entschied den Präzedenzfall nun zu Gunsten der Mieter:
Die Kosten einer Zwischenablesung seien keine umlagefähigen Betriebskosten sondern Verwaltungskosten, so dass sie weder dem ausziehenden Mieter allein, noch allen Mietern gleichmäßig auferlegt werden können. Es empfiehlt sich dringend, mit dem ausziehenden Mieter eine entsprechende Vereinbarung über die Übernahme der anfallenden Kosten zu treffen. Die Aufnahme einer verpflichtenden Klausel in einen Mietvertrag wäre unwirksam.

Abnahmeprotokoll war ungenau
Auf die in einem Abnahmeprotokoll verwendeten Formulierungen ist besonders zu achten, will man als Vermieter nicht berechtigte Ansprüche verlieren. Die Rechtsprechung stellt sehr hohe Ansprüche. - Lesenswert dazu der Beitrag zu dem Urteil des Amtsgerichtes Herborn vom 29.09.2006 - Az. 50 C 291/06.

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Abrechnung

beko3

Betriebskostenabrechnung Typ beko3.82

    Verwendungszweck:
  • Betriebskostenabrechnung (komplett mit Heizkosten) für ältere Häuser, Einliegerwohnungen oder moderne Passivhäuser mit weniger als 15 KWh/(m²a) Heizwärmebedarf ohne Verbrauchsmessung.
    Es mag verwunderlich erscheinen, dass die gleiche Abrechnungsmethode sowohl für ältere Häuser als auch für moderne Passivhäuser zur Anwendung gelangt. Der Grund liegt in der neuen Heizkostenverordnung (2009) die für beide Gebäudetypen gemäß § 11 HeizkostenV Ausnahmen vom Regelfall der verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizkosten zulässt. Automatische (nur Werte eintragen) Abrechnung und Umlage aller "kalten" Betriebskosten (ohne Heizkosten) auf den Mieter.
  • Abrechnung beliebig vieler Mieter und Einheiten, Periode frei wählbar.
  • Keine Eingabe von "Stammdaten" erforderlich - einfach Werte in das Formular eintragen - fertig. Das Programm erstellt die Abrechnung automatisch.
  • Kostenumlage nach Wohn/Nutzfläche entsprechend dem gesetzlichen Regelfall (§ 556a BGB).
    Inhalt
  • Komplette Abrechnungsformular.
  • Automatische Berechnung aller eingetragenen Werte.
  • Mit Heizkostenabrechnung -
  • Keine verbrauchsabhängige Abrechnung von Heizkosten, statt dessen Umlage nach Wohnfläche oder Kopfzahl (keine Verbrauchsmessgeräte vorhanden).
  • Wasserkosten - Abrechnung alternativ nach Verbrauch möglich
  • Müllbeseitigung - Abrechnung alternativ nach Verbrauch möglich
  • Sonstige Kosten
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Abrechnung

beko WEG
    Inhalt
  • Komplettes Abrechnungsformular.
  • Automatische Berechnung aller eingetragenen Werte.
  • Mit Heizkostenabrechnung - durch Übernahme der von der HV ermittelten Kosten.
  • Abrechnung der individuellen Kosten (z.B. Grundsteuer9).
  • Wasserkosten - Abrechnung integriert
  • Müllbeseitigungskosten - Abrechnung integriert
  • Sonstige Kosten
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Abrechnung

beko-therme

Betriebskostenabrechnung Typ: beko1-therme

    Verwendungszweck:
  • Betriebskostenabrechnung (komplett mit Heizkosten) speziell für Wohnungen, mit separater Heizung (Gastherme) - Auch als Eigentumswohnung.
  • integrierte Abrechnung der Wasserverbrauchskosten
  • viele "freie" Felder für sonstige Kosten oder bspw. Müllentsorgungskosten.
  • Keine Eingabe von "Stammdaten" erforderlich - einfach Werte in das Formular eintragen - fertig. Das Programm erstellt die Abrechnung automatisch.
    Inhalt
  • Komplettes Abrechnungsformular.
  • Automatische Berechnung aller eingetragenen Werte.
  • Mit Wartungskosten für die Therme, die der Mieter nach § 2 Nr. 4 d BetrKV bezahlen muss.
  • Abrechnung der individuellen Kosten (z.B. Grundsteuer).
  • Wasserkosten - Abrechnung integriert
  • Sonstige Kosten
  • mit Abschrift der Betriebskostenverordnung
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Abrechnung

beko5

Betriebskostenabrechnung Typ beko5.105

    Verwendungszweck:
  • Betriebskostenabrechnung für Häuser mit Zentralheizung und mit zentraler Warmwasserversorgung nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung 2009 (zwingendes Recht). Haustechnisch muss das Gebäude mit Wärmemengenzählern und Warmwasserzählern je Wohn/Gewerbeanteil ausgestattet sein.
  • Abrechnung beliebig vieler Mieter und Einheiten, Periode frei wählbar.
  • Abrechnung zu 100% nach Verbrauch möglich (aber ohne Einverständnis der Mieter nicht zulässig).
  • Ist das Gebäude auch mit Wärmemengenzähler für Warmwasser und Heizung sowie für den Gesamtverbrauch ausgestattet, bitte das Formular Typ beko6 (nachfolgend) verwenden.
    Inhalt
  • Komplette Betriebskostenabrechnung.
  • Abrechnung sämtlicher Betriebskosten + individuelle Kosten.
  • Automatische Berechnung aller eingetragenen Werte.
  • Mit Heizkostenabrechnung - und aller Betriebskosten
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Abrechnung

beko6

Betriebskostenabrechnung Typ beko6.132

    Verwendungszweck:
  • Betriebskostenabrechnung für Häuser mit Zentralheizung und mit zentraler Warmwasserversorgung nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung 2009 (zwingendes Recht). Haustechnisch muss das Gebäude mit Wärmemengenzählern und sowie Kalt- und Warmwasserzählern je Wohn/Gewerbeanteil und Wärmemengenzählern für den Gesamtverbrauch ausgestattet sein.
  • Abrechnung beliebig vieler Mieter und Einheiten, Periode frei wählbar.
  • In das Gebäude nur mit Wärmemengenzähler für den Einzelverbrauch ausgestattet, verwenden Sie bitte das Formular Typ beko5 (vorstehend).
    Inhalt
  • Komplettes Abrechnungsformular.
  • Abrechnung sämtlicher Betriebskosten
  • Automatische Berechnung aller eingetragenen Werte.
  • Mit Heizkostenabrechnung - und aller Betriebskosten
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Abrechnung

beko-efh

Betriebskostenabrechnung - Typ: beko-efh - für Einfamilienhäuser

    Verwendungszweck:
  • Betriebskostenabrechnung für Einfamilien- Reihen- oder Doppelhäuser
  • Abrechnungsperiode frei wählbar
  • Teilabrechnungen (Mietwechsel) möglich.
    Inhalt
  • Komplettes Abrechnungsformular.
  • Abrechnung sämtlicher Betriebskosten und Heizkosten (soweit nicht unmittelbar vom Mieter bezahlt).
  • Automatische Berechnung aller eingetragenen Werte.
  • Rechnungssplitting (Mieter/Vermieter) ist programmtechnisch vorgesehen.
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Heizkostenabrechnung

heko

Heizkostenabrechnung (ohne zentrale Warmwasserversorgung) Typ heko1.75

Preis: 7,50 € (einmalig) - Mehrfachnutzung für alle Mieter möglich, keine Zusatzkosten

    Verwendungszweck:
  • Heizkostenabrechnungen in Häusern mit Zentralheizung ohne zentrale Warmwasserversorgung und ohne Verbrauchsmessgeäte (Wärme).
  • Abrechnung beliebig vieler Mieter und Einheiten, Periode frei wählbar.
  • Auch Teilabrechnungen bei Mieterwechsel.
    Inhalt
  • Heizkostenberechnung + Heizkostenverteilung nach Wohnfläche oder Kopfzahlen oder Gradtagzahlentabelle (ohne Verbrauchsmessgeräte).
  • Automatische Berechnung aller eingetragenen Werte.
  • Freie Eingabefelder für weitere "kalte" Betriebskosten
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Heizkostenabrechnung

heko1-ww

Heizkostenabrechnung (mit Warmwasser) Typ heko1-ww.122

  • Preis: 8,50 € (einmalig) - Mehrfachnutzung für alle Mieter möglich, keine Zusatzkosten!
    Verwendungszweck:
  • Heizkostenabrechnungen in Häusern mit Zentralheizung und mit zentraler Warmwasserversorgung ohne Verbrauchsmessgeäte (Wärme).
  • Abrechnung beliebig vieler Mieter und Einheiten, Periode frei wählbar.
  • Auch Teilabrechnungen (beliebig) bei Mieterwechsel.
    Inhalt
  • Heizkostenbrechnung + Heizkostenverteilung nach Wohnfläche oder Kopfzahlen oder Gradtagzahlentabelle (bei Mieterwechsel).
  • Komplettes Abrechnungsformular für alle Heizkosten mit Warmwasserkosten.
  • Automatische Berechnung aller eingetragenen Werte.
  • Freie Eingabefelder für weitere "kalte" Betriebskosten.
PDF kaufen Vorschau Kauf ohne Risiko durch Umtauschrecht:
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Heizkostenabrechnung

heko4

Heizkostenabrechnung Typ heko4.137

  • Preis: nur 8,80 € einmalig - Mehrfachnutzung für alle Mieter möglich, keine Zusatzkosten!
    Verwendungszweck:
  • Heizkostenabrechnungen in Häusern mit Zentralheizung und mit Verbrauchsmessgeäten für Wärmeverbrauch (ohne Warmwasser).
  • Abrechnung beliebig vieler Mieter und Einheiten, Periode frei wählbar.
  • Auch Teilabrechnungen (beliebig) bei Mieterwechsel.
    Inhalt
  • Heizkostenbrechnung + beliebige Heikostenverteilung nach Verbrauch und verbrauchsunabhängig nach Wohnfläche oder Gradtagzahlentabelle (bei Mieterwechsel).
  • Komplettes Abrechnungsformular für alle Heizkosten ohne Warmwasserkosten.
  • Automatische Berechnung aller eingetragenen Werte.
  • Freie Eingabefelder für weitere Betriebskosten.
PDF kaufen Vorschau Kauf ohne Risiko durch Umtauschrecht:
Sollten Sie feststellen, dass das gewählte Abrechnungsformular für ihre Zwecke nicht geeignet ist, können Sie es kostenfrei "umtauschen" d.h. ein anderes Formular kostenfrei bzw. nur gegen Zahlung des Mehrpreises downloaden.

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